Musiktipp der Woche 11/2014

BY-NC-ND

  • Titel: Can You Hear Me [Jamendo Track ID # 271595]
  • Interpret: All Mankind
  • Album: Can You Hear Me [Jamendo Album ID # 38488]
  • Genre: Pop / Rock
  • Sprache: Englisch
  • Erschienen: 16. Januar 2009
  • Dauer: 3:41 min
  • MP3 Qualität: 128 kbps | Grösse: 6,0 MB
  • Ogg Vorbis Qualität: 128 kbps | Grösse: 3,4 MB
  • Hörerbewertung: [ratings id=“4741″]

Es gibt Künstler, welche ihre Musik zunächst unter eine freie Creative Commons-Lizenz stellen und kostenlos auf Musikportalen wie Jamendo.com anbieten, bis sie dadurch Bekanntheit erlangt haben. Erfolgt ein kommerzieller Durchbruch, werden die Titel dann meist schnell wieder von den entsprechenden Musik-Websites gelöscht und nur noch gegen Bezahlung via iTunes oder Spotify angeboten.

Ein typisches Beispiel hierfür ist die australische Rockgruppe All Mankind. Nachdem die Band im Januar 2009 ihren exzellenten Titel „Can You Hear Me“ auf Jamendo veröffentlicht hatte, wurde der Titel später wieder von der freien Musikplattform entfernt. Die Änderung der Top-Level-Domain ihrer Bandwebsite von „.net“ in „.com“ scheint ein weiteres Merkmal für die Kommerzialisierung der Band zu sein.

Klar, jede(r) möchte irgendwie Geld verdienen. Und sobald MTV & Co. rufen, haben viele generell nur noch $-Zeichen in den Augen. Dies beziehe ich jetzt nicht nur auf die Band All Mankind, sondern stelle ich im Allgemeinen fest.

Gemäss deutschem Recht steht ein Musiktitel jedoch dauerhaft unter einer Creative Commons-Lizenz, vorausgesetzt die Lizenzbedingungen werden vom Lizenznehmer eingehalten. Nun, der Track „Can You Hear Me“ war leider nicht mehr kostenlos im Internet herunterladbar. Mein Kollege Gregor Atzbach hat ihn mir freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Gregor betreibt den GEMA-freien Internetradio-Sender Radio GFM, bei welchem ich in meiner Freizeit als Musikredakteur tätig bin. Vielen Dank, Gregor! 🙂

4 thoughts on “Musiktipp der Woche 11/2014

  1. Der Titel ist super. Daher die volle Punktzahl. Einen einmal kostenlos eingestellten Titel zum Zwecke der Monetarisierung wieder zu entfernen, erscheint mir zu gierig. Das hinterlässt einen faden Beigeschmack, der letztendlich wirtschaftlich mehr schädigen dürfte, als ein weiterhin kostenloses Angebot.

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    1. Hallo Didi, das sehe ich genauso. Wenn man einen Titel der Öffentlichkeit schon kostenlos zur Verfügung stellt, dann sollte man auch daran festhalten, falls man mal kommerziellen Erfolg hat. Aber meistens ist eben leider das Gegenteil der Fall. 🙁

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      1. Übrigens:
        „Gemäss deutschem Recht steht ein Musiktitel jedoch dauerhaft unter einer Creative Commons-Lizenz.“
        Bei uns gilt der Grundsatz, dass Verträge gehalten werden müssen. Die Lizenz ist praktisch Vertragsinhalt zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizennehmer. Der Vertrag ist grundsätzlich nicht einseitig willkürlich auflösbar (anders bei Leistungsstörungen etc.). Wie ist das in der Schweiz? Ich kann mir an sich nicht vorstellen, dass dort etwas anderes gilt.

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        1. Hi Didi, wie das genau bei uns in der Schweiz geregelt ist, konnte ich leider nicht herausfinden. Ich denke aber auch, dass es genau gleich gehandhabt wird, wie in Deutschland. Gruss, Marco.

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